Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, schließt nicht aus, dass es bei dem von der Bundeswehr angeordneten Luftangriff im September im nordafghanischen Kundus auch zivile Opfer gab. Dennoch solle es gegen den verantwortlichen Oberst, Georg Klein, der den Luftschlag angeordnet hatte, keine staatsanwaltschaftliche Ermittlungen geben, sagte Kirsch im ARD-Morgenmagazin.
Kirsch regte an, über den Status deutscher Soldaten in Afghanistan nachzudenken. Derzeit werde in dieser Frage das deutsche Rechtssystem zugrunde gelegt. "Anders wäre es, wenn wir völkerrechtlich anerkennen würden, dass es sich hier um einen Nicht-Internationalen-Konflikt handelt. Dann würden wir dem Kriegsvölkerrecht unterliegen", sagte der Verbandschef. Dies würde bedeuten, dass in Afghanistan Kriegszustand herrsche. Kirsch sagte dazu, in manchen afghanischen Regionen gebe es gar keine Aufständischen und dort herrsche auch kein Krieg. "Aber in Kundus, da wo wir jeden Tag Kampf und Gefechte erleben, wo Tod und Verwundung dazugehört, wo unsere Kameraden töten müssen, da ist Krieg."
Kirsch forderte, über Alternativen zu Luftangriffen nachzudenken. "Wir müssen uns ja wehren können", sagte er. Eine Möglichkeit sei die Panzerhaubitze, die - in einem Feldlager eingesetzt - "durchaus in der Lage wäre, erst einmal einen Schuss daneben zu setzen". Zivilisten hätten dann die Gelegenheit zu fliehen.
Eine Aufstockung des Bundeswehrmandats für Afghanistan hält Kirsch nicht für erforderlich. Er sei der Auffassung, "dass wir erst einmal die Hausaufgaben machen müssen, die sonst noch zu erledigen sind".