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19. September 2008 Druckversion | Kommentar schreiben

VERSCHIEDENES

DGB fordert gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro

DGB fordert gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro
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Der DGB hat erneut einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro gefordert. "Immer mehr Beschäftigte können von ihrer Arbeit nicht mehr leben, selbst wenn sie Vollzeit arbeiten", sagte DGB-Vize Ingrid Sehrbrock.





Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat erneut einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro gefordert. "Immer mehr Beschäftigte können von ihrer Arbeit nicht mehr leben, selbst wenn sie Vollzeit arbeiten", sagte DGB-Vize Ingrid Sehrbrock in Berlin bei der Vorstellung eines Sechs-Punkte-Programms für ein verbessertes Arbeitsrecht. Darin fordert der DGB zudem eine Verbesserung des Kündigungsschutzes sowie die Eindämmung befristeter Beschäftigung und Leiharbeit.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hatte die Sozialpartner im Frühjahr aufgerufen, gemeinsam Vorschläge für ein neues, einheitliches Arbeitsrecht vorzulegen. Die Arbeitgeber kamen dem jedoch laut DGB nicht nach.

Ein gesetzlicher Mindestlohn dürfe auch durch tarifvertragliche Regelungen nicht unterschritten werden, hob Sehrbrock weiter hervor. In dem Eckpunkte-Papier forderte der Verband zudem einen verbesserten Schutz der Arbeitnehmer vor Kontrolle und Überwachung sowie eine gesetzliche Regelung der Weiterbildung. "Weiterbildung muss während der Arbeitszeit und auf Kosten des Arbeitgebers umgesetzt werden."

Die reale Arbeitswelt sei noch immer "weit entfernt von der viel beschworenen Sicherheit bei Flexibilität", bekräftigte die DGB-Vize. Noch immer gebe es Massenentlassungen, um Kosten zu reduzieren, obwohl die Gewinne der Unternehmen steigen. Daher müsse der Kündigungsschutz stärker der Beschäftigungssicherung dienen: "Der Erhalt der Beschäftigung muss schwerer wiegen als reine Kostenreduzierungen."

Kritik übte die stellvertretende DGB-Vorsitzende an der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA). Wegen des Vorhabens, das über Einzelgesetze verstreute Arbeitsrecht noch in dieser Legislaturperiode zu vereinheitlichen, hatte Scholz BDA und DGB zu einem Dialog aufgerufen. Die BDA habe die Gesprächsangebote des DGB jedoch "ohne Angabe von Gründen" abgelehnt, sagte Sehrbrock. Die Arbeitgeber hätten damit die Chance ausgeschlagen, "mehr Transparenz und Sicherheit im Arbeitsrecht" zu schaffen.

  1. DGB stellt Eckpunkte für verbessertes Arbeitsrecht vor


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