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05. März 2008 Druckversion | Kommentar schreiben

FAMILIE & WOHNEN

Einbruch-Special: Wie sicher ist mein Haus?

Einbruch-Special: Wie sicher ist mein Haus?
© pixelio
Endlich Urlaub! Ab in den Süden oder zum Skilaufen in die Winterferien, den Stress und die Hektik des Alltags hinter sich lassen und mal so richtig entspannen – Wäre da nicht die ständig nagende Sorge vor Einbrechern, die zu Hause das Hab und Gut stehlen und womöglich gar die Wohnung verwüsten könnten. Experten vom Einbruchsschutz der Polizei klären auf...





Wie kann ich meine Haus- bzw. Wohnungstür zweckmäßig absichern?
Haus- und Wohnungstüren sollten einbruchhemmend sein. Bei Neu- und Umbauten werden DIN-geprüfte einbruchhemmende Türen empfohlen. Bei vorhandenen Türen können Schwachstellen oft durch eine sicherungstechnische Nachrüstung im Nachhinein noch gut gesichert werden.

Bietet das Anbringen von Alarmanlagen- und Video-Attrappen nicht ausreichend Sicherheit?
Attrappen oder Dummys bringen keine ausreichende Sicherheit. Einbrecher, die sich etwas auskennen, erkennen diese „Scheinsicherheit“ schnell.

Welches Schloss ist sicher?
Ein Schließzylinder ist nicht automatisch ein „Sicherheitsschloss“. Zu einem „sicheren Schloss“ gehören ein hochwertiger, nachsperr- und nachschließgesicherter Schließzylinder, ein einbruchhemmendes Einsteckschloss mit Schlossfalle und Riegel und ein Schutzbeschlag (landläufig als Türschild bezeichnet). Nicht zu vergessen, ein einbruchhemmendes Schließblech in der Türzarge, in das Schlossfalle und Riegel eingreifen.

Ist eine Stahltür bzw. eine feuerhemmende Tür nicht bereits sicher genug?
Normale“ Stahl- bzw. feuerhemmende Türen haben üblicherweise keine ausreichende einbruchhemmende Wirkung. Es gibt allerdings DIN-geprüfte einbruchhemmende Türen, die beide Kriterien Einbruchhemmung und Feuerhemmung erfüllen, sogenannte Multifunktionstüren.

Was sollte ein sicheres Fenster alles haben und worauf sollte man ganz besonders achten?
Meist werden Fenster vom Einbrecher mit einfachem Werkzeug aufgehebelt. Leicht erreichbare Fenster-, Terrassen- und Balkontüren sind besonders gefährdet. Sie sollten mit einem geprüften einbruchhemmenden Fensterbeschlag in Verbindung mit einem abschließbaren Fenstergriff ausgerüstet oder mit geeigneten aufschraubbaren Sicherungen nachgerüstet werden. Die Sicherung mit einem abschließbaren Fenstergriff allein genügt nicht! Beim Neu- und Umbau wird der Einbau DIN-geprüfter einbruchhemmender Fenster empfohlen.

Muss ich Fenster(-türen) auch im Obergeschoss sichern?
Grundsätzlich sollten alle - auch die mit einfachen Aufstiegshilfen - leicht erreichbaren Fenster oder Fenstertüren (Balkon- und Terrassentüren) gesichert werden. Dazu zählen auch z.B. Fenster im Bereich von Balkonen oder Vordächern (feste Standfläche).

Wie sicher sind Rollläden?
Unabhängig vom Werkstoff lassen sich übliche Standardrollladen leicht hochschieben oder aus den seitlichen Führungen ziehen. Sie bieten deshalb keinen wesentlichen Einbruchschutz. Zudem wird häufig tagsüber eingebrochen, wenn die Rollläden gewöhnlich nicht heruntergelassen sind. Deshalb ist es wichtig, zunächst die Fenster und Fenstertüren (Balkon- und Terrassentüren) selbst zu sichern. In wenigen Einzelfällen bietet sich zum Schutz vor Wohnungseinbruch der Einsatz DIN-geprüfter einbruchhemmender Rollläden an.

Ist eine elektronische Sicherung bzw. eine Videoüberwachung eines Hauses überhaupt sinnvoll bzw. notwendig?
Mechanische Sicherungen sollten in Ihren Sicherheitsplanungen an oberster Stelle stehen. Sie sind die wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Einbruchschutz. Einbruchmeldeanlagen dagegen verhindern keinen Einbruch, sondern melden ihn nur. Dennoch gilt auch hier: Für Einbrecher wird das Risiko entdeckt zu werden wesentlich erhöht.

Was kann jemand in einer Mietwohnung gegen einen Einbruch unternehmen?
Mit Einverständnis des Vermieters können auch in einer Mietwohnung Maßnahmen zum Einbruchschutz getroffen werden. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Vermieter. Auskünfte über Rechte der Mieter erteilt z.B. der Mieterschutzbund

Gibt es Wohnungen oder Häuser, die besonders gefährdet sind?
Grundsätzlich besteht immer die Gefahr eines Einbruchs. Viele meinen, bei ihnen sei nichts zu holen und unterschätzen den Wert ihres Besitzes. Einbrecher hoffen immer auf lohnende Beute und nutzen günstige Gelegenheiten, wie schlecht gesicherte Türen, Fenster oder Terrassentüren rigoros aus. Aber auch die Anonymität, z.B. in Hochhäusern oder Wohnanlagen kommt ihnen vielfach zu Gute.

Wie können Hausbesitzer noch vorsorgen?
Die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen bieten einen kostenlosen, individuellen und neutralen Beratungsservice an. Sie stellen Schwachstellen an Haus und Wohnung fest und geben Ratschläge, wie Schwachstellen beseitigt und der Einbruchschutz verbessert werden kann.

Wie häufig wird wann und wo eingebrochen?
In Gemeinden über 100.000 Einwohner wohnen 30,8 Prozent der Bevölkerung, dort werden aber 50 Prozent aller Wohnungseinbrüche und 56,4 Prozent der Tageswohnungseinbrüche begangen. Um nicht Opfer von Wohnungseinbrechern zu werden, sollte - unabhängig von statistischen Zahlen - jede Wohnung und jedes Haus über einen ausreichenden Schutz vor Einbruch verfügen.

Betreiben die Täter dabei immer Vandalismus?
Oft wird der Schaden durch Vandalismus zusätzlich erhöht. Auch aus diesem Grund sollte man den Täter möglichst „draußen halten“.

Sollte man dem Täter etwas Geld offen hinlegen, damit er nichts kaputt macht?
Nein, denn welchen Geldbetrag sollte man dem Einbrecher anbieten? Es könnte sein, dass er mit dem Geldangebot nicht zufrieden ist. Im Übrigen würde sich der Einbrecher dann bereits im Haus bzw. der Wohnung befinden, was ja verhindert werden soll.

Wie soll ich mich verhalten, wenn ich während eines Einbruchs zu Hause bin?
Vorsicht! Einbrecher wollen meist nicht entdeckt werden. Vermeiden Sie nach Möglichkeit jede Konfrontation. Stellen Sie sich dem Einbrecher keinesfalls in den Weg. Spielen Sie nicht den Helden, denn das könnte schlimm für Sie ausgehen. Falls die Möglichkeit besteht, verständigen Sie statt dessen sofort die Polizei und geben Sie ihr eine möglichst gute Beschreibung des Täters und seines eventuell eingesetzten Fluchtfahrzeugs.


Quelle: www.einbruchschutz.polizei-beratung.de

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