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Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) muss sich bei der geplanten Privatisierung der Deutschen Bahn auf großen Widerstand aus den Ländern einrichten. Das von den Ländern in Auftrag gegebene Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Privatisierungspläne in der derzeitigen Form verfassungswidrig sind. Hessens Verkehrsminister Alois Rhiel (CDU) sagte am Samstag, die schlimmsten Befürchtungen der Länder würden damit bestätigt. Das Bundesverkehrsministerium hält die verfassungsrechtlichen Bedenken für unbegründet.
Das der Nachrichtenagentur ddp vorliegende Gutachten soll am Montag in Berlin vorgestellt werden. Ein Bahn-Sprecher sagte auf ddp-Anfrage, erst dann werde sich der Konzern dazu äußern. Das Gutachten wurde vom Wirtschaftsrechtler Dirk Ehlers aus Münster sowie der Berliner Beratungsgesellschaft KCW verfasst. Kernstreitpunkt ist der Plan des Bundes, das Eigentum am Schienennetz zwar formal zu behalten, es aber der Bahn mindestens 15 Jahre zur Nutzung zu überlassen.
Ehlers stellt fest, dass dieser Plan einer «Quadratur des Kreises» gleiche. Resümierend sei festzustellen, dass das geplante Gesetz mit dem Grundgesetz «kollidiert». Allerdings würden die «verfassungsrechtlichen Probleme in einem erheblichen Ausmaße entschärft, wenn die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG ausschließlich mittels der Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien erfolgt», heißt es im Gutachten. Die Ausgabe solcher «Volksaktien» wird von einigen SPD-Politikern angestrebt.
Weiter heißt es in dem Gutachten, bei dem geplanten Modell sei das rechtliche Eigentum des Bundes am Netz «eine leere Hülle». Den Ländern werde «die Rolle des Hauptzahlers zugedacht». Die «sichere Mehrbelastung» betrage bis 2011 eine Milliarde Euro. Fünf bis zehn Prozent des Schienenpersonennahverkehrs müssten wegen geringerer Regionalisierungsmittel gestrichen werden. Zudem bestehe die Gefahr, dass kleinere Bahnhöfe mit weniger als 100 Ein- und Aussteigern pro Tag geschlossen und mittelfristig mehrere tausend Streckenkilometer stillgelegt werden.
Vor diesem Hintergrund übte Rhiel scharfe Kritik am Gesetzentwurf Tiefensees. Dieser sei «offenbar verfassungswidrig, verteuert regionale Schienenverkehre, zementiert Privilegien für die Deutsche Bahn AG, verhindert bessere Mobilitätsangebote durch neue Eisenbahnunternehmen und ist obendrein ein Minusgeschäft für den Bundeshaushalt». Rhiel forderte die Bundestagsabgeordneten auf, die für kommende Woche geplante erste Lesung im Bundestag zu verschieben, anstatt das Gesetz «gegen den Rat fast aller Fachleute durchzupeitschen».
Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums betonte dagegen, der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sei «ohne jeden Zweifel verfassungsgemäß». Justiz- und Innenministerium hätten nach intensiver Prüfung und Anhörung von Experten das «Grundgesetzzertifikat» erteilt. Mit dem Entwurf sei gewährleistet, dass das Schienennetz Eigentum des Bundes bleibe. Es dürfe nur vorübergehend von der Bahn genutzt werden.
Der FDP-Verkehrsexperte Horst Friedrich forderte Tiefensee auf, sein Privatisierungsmodell aufzugeben. Die Bevölkerung lehne es ab, es sei verfassungswidrig und es schädige die Bundesländer, sagte Friedrich dem «Tagesspiegel am Sonntag». Er fügte hinzu, könnte im Bundestag darüber ohne Koalitionszwang abgestimmt werden, «hätte das Gesetz nicht den Hauch einer Chance».
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