Der CSU-Vorsitzende Erwin Huber lehnt eine schnelle Einigung im Streit um die Reform der Erbschaftsteuer ab. "Wir lassen uns von der SPD nicht unter Zeitdruck setzen. Vorrang hat eine handwerklich saubere und sachgerechte Lösung", sagte Huber. Für die CSU müssten im Gesetzgebungsverfahren noch "einige wesentliche Punkte geändert werden". Huber wirft Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) handwerkliche Fehler bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs zur Erbschaftsteuerreform vor. Konkret geht es dem CSU-Chef um Änderungen bei der Übertragung von Firmen.
"Der Gesetzentwurf von Steinbrück hat das Verhandlungsergebnis der Arbeitsgruppe leider nicht in allen Punkten richtig umgesetzt", sagte Huber dem Düsseldorfer "Handelsblatt". Die CSU stehe aber dazu, dass die Erbschaftsteuer erhalten bleibt. Das sei auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. "Wir werden deshalb nicht auf ein Scheitern der Verhandlungen spekulieren, damit die jetzige Erbschaftsteuer ab 2009 wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr erhoben werden kann. Die CSU wird das Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten, und wir erwarten dasselbe von der SPD und vom Bundesfinanzminister", sagte der CSU-Chef.
Huber verlangte, die geplante Steuerentlastung für Betriebe dürfe nicht erst nach 15 Jahren kommen; zehn Jahre Haltefrist seien absolut ausreichend. Zudem dürfe es "keine Totalsanktion" geben, wenn ein Betrieb vor Ablauf der Haltefrist veräußert und dann die komplette Erbschaftsteuer nachträglich fällig wird. Sachgerechter sei es, dass beispielsweise nach neun Jahren 90 Prozent der Erbschaftsteuer erlassen werden. Außerdem müsse die Steuerbefreiung in der Landwirtschaft auch für verpachtete Betriebe gelten. "Diese Punkte werden wir im Gesetzgebungsverfahren mit Nachdruck verfolgen", sagte Huber.
Die Reform der Erbschaftsteuer soll im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten und dann rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten. Zwischen dem 1. Januar 2007 und dem In-Kraft-Treten der Reform sollen die Bürger zwischen den beiden Besteuerungsregeln wählen können. Vorgesehen sind Entlastungen für Unternehmensübergaben sowie für Erbschaften an Kinder oder Enkel. Andere Erben, zum Beispiel Geschwister, Neffen oder Nichten, sollen dagegen stärker belastet werden.