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Schulleiter sollen das Verteilen von rechtsextremen "Schülerzeitungen» oder CDs auf Schulhöfen mit Hausverboten und Anzeigen unterbinden. Wie Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage sagte, ist politische Werbung sowohl in schulischen Veranstaltungen als auch auf dem Schulgelände während des Schulbetriebs nicht zulässig.
«Den Parteien ist es daher nicht gestattet, an Schulen für sich mit Informationsmaterialien und Zeitschriften zu werben», betonte er. Bei Verstößen sollten die Schulleiter Hausverbote erteilen. Sollten diese missachtet werden, bestehe die Möglichkeit, mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs zu reagieren.
Rupprecht verwies in diesem Zusammenhang auf die bestehenden Kooperationen zwischen Schulen und Polizei. Diese sollten schon im Voraus genutzt werden, um Maßnahmen gegen eine Verteilaktion vorzubereiten. «Darüber hinaus sind alle geeigneten und rechtlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, um präventiv und repressiv verfassungsfeindlichen Bestrebungen und der damit einhergehenden Propaganda entschlossen entgegenzutreten», sagte er.
Im Sommer hatte der Verfassungsschutz vor der Verteilung so genannter Schulhof-CDs durch die rechtsextremistische NPD gewarnt, wie der Minister sagte. Die Landesregierung habe zudem am 12. Juli - unmittelbar nach Ankündigung der NPD, dass ihre Jugendorganisation «Junge Nationaldemokraten» eine sogenannte Schülerzeitung verteilen will - Gegenmaßnahmen eingeleitet. Im Ergebnis wurden durch die Koordinierungsstelle «Tolerantes Brandenburg» ein Kriseninterventionsnetz gebildet sowie eine Handreichung für Schulen im Umgang mit solchen Schriften erarbeitet.

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