Mehr als 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat das österreichische Parlament die Rehabilitierung von Wehrmacht-Deserteuren beschlossen. Das Gesetz, das auch andere Gegner und Verfolgte des NS-Regimes rehabilitiert, wurde in Wien mit den Stimmen der regierenden Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) und Österreichischen Volkspartei (ÖVP) sowie der oppositionellen Grünen beschlossen. Die rechtsgerichteten Parteien Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) und Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) stimmten gegen die Vorlage.
Das sogenannte Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz hebt sämtliche Urteile auf, die der Volksgerichtshof, die Standgerichte sowie die Sondergerichte in den Jahren 1938 bis 1945 gegen Österreicher wie auch Ausländer fällten. Für nichtig erklärt werden überdies die Entscheidungen des sogenannten Erbgesundheitsgerichts, das Zwangssterilisierungen und -abtreibungen anordnete. Auch die Urteile der Nazi-Justiz gegen Homosexuelle sollen aufgehoben werden. Hier soll allerdings von Fall zu Fall geprüft werden, ob sie heute geltendes Recht berühren, beispielsweise ob Minderjährige betroffen waren.
Opfer von Unrechtsurteilen in der NS-Zeit oder deren Angehörige können nach Angaben der österreichischen Nachrichtenagentur APA nun einen Antrag auf Rehabilitation beim Straflandesgericht Wien stellen, dem dazu ein sogenannter Versöhnungsbeirat zur Seite stehe. Die neuen Regelungen gelten demnach auch für sogenannte Kriegsverräter. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sagte, die Verabschiedung des Rehabilitierungsgesetzes nach langjährigen Debatten sei ein wichtiges Zeichen.
Anfang September hatte auch der Bundestag alle Menschen rehabilitiert, die unter der Nazi-Herrschaft als "Kriegsverräter" verurteilt und hingerichtet worden waren. Eine Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure hatte der Bundestag im Jahr 2002 beschlossen.