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22. Oktober 2009 Druckversion | Kommentar schreiben

VERSCHIEDENES

Österreichisches Parlament rehabilitiert Opfer der NS-Justiz

Mehr als 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat das österreichische Parlament die pauschale Rehabilitierung von Wehrmachtsdeserteuren und "Kriegsverrätern" beschlossen.





Mehr als 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat das österreichische Parlament die pauschale Rehabilitierung von Wehrmachtsdeserteuren und "Kriegsverrätern" beschlossen. Das Gesetz, das auch andere Gegner und Verfolgte des NS-Regimes rehabilitiert, wurde vom Nationalrat mit dem Stimmen der regierenden Sozialdemokraten (SPÖ) und Konservativen (ÖVP) sowie der oppositionellen Grünen verabschiedet.

Die beiden Rechtsaußenparteien Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) und Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) stimmten gegen die Vorlage. Sie lehnten eine Pauschal-Rehabilitierung von Deserteuren und sogenannten Kriegsverrätern ohne Prüfung der Einzelfälle ab. Die konservative Justizministerin Claudia Bandion-Ortner bedauerte das Abstimmungsverhalten der beiden Parteien.

Das sogenannte Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz soll am 1. Dezember in Kraft treten. Es hebt sämtliche Urteile auf, die der Volksgerichtshof, die Standgerichte sowie die Sondergerichte in den Jahren 1938 bis 1945 gegen Österreicher wie auch Ausländer fällten. Für nichtig erklärt werden überdies die Entscheidungen des sogenannten Erbgesundheitsgerichts, das Zwangssterilisierungen und -abtreibungen anordnete. Auch die Urteile der Nazi-Justiz gegen Homosexuelle sollen aufgehoben werden. Hier soll allerdings von Fall zu Fall geprüft werden, ob sie noch geltendes Recht berühren, beispielsweise ob Minderjährige betroffen waren.

Opfer von Unrechtsurteilen in der NS-Zeit oder deren Angehörige können der österreichischen Nachrichtenagentur APA zufolge nun einen Antrag auf Rehabilitation beim Straflandesgericht Wien stellen. Den entsprechenden Beschluss fällt ein Einzelrichter. In Fällen, die eine Einzelprüfung erfordern, wird ein sogenannter Versöhnungsbeirat tätig, der im Justizministerium angesiedelt ist und dem Gericht - nicht verbindliche - Vorschläge macht.

Mit dem Gesetz wird eine seit dem sogenannten Anerkennungsgesetz aus dem Jahr 2005 bestehende Lücke geschlossen. Damals wurden Deserteure zwar sozialrechtlich den anderen NS-Opfern gleichgestellt, ihre unzweideutige Rehabilitierung erfolgte aber nicht.

64 Jahre nach Kriegsende hatte Anfang September auch der Bundestag ehemalige Wehrmachtssoldaten rehabilitiert, die im Zweiten Weltkrieg wegen "Kriegsverrats" zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden. Opfer waren beispielsweise Wehrmachtssoldaten, die in den Lagern Kriegsgefangenen geholfen oder sich der Ermordung von Juden entgegen gestellt hatten. Wegen der Todesurteile wurde nach 1945 kein einziger Militärjurist belangt. Eine Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure hatte der Bundestag im Jahr 2002 beschlossen.



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