München (ddp-bay). Schauspieler Heiner Lauterbach hat sich im Rechtsstreit mit den Eichbaum-Brauereien durchgesetzt. Das Landgericht München wies eine Schadenersatzklage des Unternehmens gegen Lauterbach zurück, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Brauerei hatte von dem Schauspieler nach Veröffentlichung seiner Biografie rund 142 500 Euro gefordert. Eichbaum war der Meinung, Lauterbach habe mit dem Buch gegen den Werbevertrag mit der Brauerei verstoßen.
Den Angaben zufolge hat das Unternehmen den Schauspieler 2003 als Werbeträger für ein alkoholfreies Getränk verpflichtet, weil dieser in der Vergangenheit durch Alkoholexzesse aufgefallen war, sich nach seiner Hochzeit aber gewandelt hatte. «Der Beklagte habe insoweit glaubwürdig eine Person verkörpert, die sich bewusst für ein alkoholfreies Getränk entscheide», hieß es.
Eichbaum zufolge habe die Veröffentlichung der Biografie im Februar 2006 eine Fortführung der Werbekampagne unmöglich gemacht. Das Image des Schauspielers sei so «beeinträchtigt» gewesen, dass er nicht mehr als Werbeträger einsetzbar gewesen sei.
Das konnte das Gericht nicht nachvollziehen. Eine Verletzung der Vertragspflicht sei nicht festzustellen. Zum einen habe Eichbaum keine negative Auswirkungen der Biografie nachweisen können. Zum anderen sei der «tadellose Lebenswandel des Beklagten» durch das Buch nicht in Frage gestellt worden. Die Wandlung von Lauterbach «vom Saulus zum Paulus» hat nach Auffassung des Landgerichts nach wie vor Bestand. Eine «bloße Behauptung» sei nicht geeignet, einen realen Schaden des Unternehmens schlüssig zu erklären.

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