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Es geht auch ohne Originalverpackung und Kassenbon

Bild: Magnus Bühl_pixelio.de

Hat gekaufte Ware Mängel, ist nicht der Hersteller in der Pflicht, sondern der Verkäufer. Er muss sich um Reparatur oder Ersatz und Umtausch kümmern, selbst wenn Originalverpackung und Kassenbon schon im Altpapier sind. Die meisten Rechte haben Kunden, die im Versandhandel shoppen. Sie können bestellte Waren innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einfach [...]

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